FlüchtlingsreferentInnen-Konferenz in Linz: Kärnten fordert klare Zuständigkeiten und faire Kostenverteilung

Bei der gestrigen Flüchtlingsreferentinnen- und -Referentenkonferenz in Linz, Oberösterreich, wurden geplante Änderungen der Grundversorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern diskutiert. Anlass waren neue europäische Vorgaben, die in Österreich umgesetzt werden müssen. Konkret geht es um die notwendige Novellierung der Grundversorgungsvereinbarung (GVV) gemäß Art. 15a B-VG. Für Kärnten nahm der zuständige Flüchtlingsreferent Daniel Fellner an der Konferenz teil.
Kärnten, so Fellner, bekenne sich „klar“ zur nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und zur notwendigen Novellierung der Grundversorgungsvereinbarung, unterstreiche aber die Haltung der Länder, dass strukturelle Änderungen nicht vorschnell beschlossen werden dürfen. Fellner:

„Über Zuständigkeiten, Finanzierung und Vollzug muss Klarheit herrschen!“

Im Rahmen der Konferenz zeigte sich im Wesentlichen Einigkeit unter den Ländern über die zentralen Kritikpunkte und über den notwendigen Anpassungsbedarf gegenüber dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung. Fellner berichtet von einer „konstruktiven und sachlichen Arbeitsatmosphäre“ bei der Sitzung. Trotz teils unterschiedlicher regionaler Ausgangslagen würden die Länder eine gemeinsame Linie vertreten, so Fellner. Gleichzeitig mahnte Fellner zur Geschlossenheit von Bund und Ländern:

„Gerade bei einem so sensiblen und komplexen Thema wie der Grundversorgung braucht es Einheit. Nur wenn Bund und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen, kann es zu einem Vorankommen kommen, das im Sinne aller ist. Und ein Beschluss in dieser Form entspricht dem nicht.“

Fellner betont, dass klar definierte und transparente Bund-Länder-Zuständigkeiten, eine faire Kostenteilung sowie die rechtzeitige Einbindung der Länder unverzichtbare Grundlagen für jede Novelle der Grundversorgungsvereinbarung sind. Besonders dringend geklärt werden müssen Fragen zur Errichtung von Bundesbetreuungseinrichtungen, zur Ausweitung landesseitiger Verpflichtungen in Krisensituationen sowie zur künftigen Versorgung bestimmter Personengruppen.
Das Ergebnis der gestrigen Konferenz brachte keinen Beschluss zur neuen Art. 15a-Vereinbarung, wohl aber wurde dringender Änderungsbedarf dargelegt. Dieser müsse in den weiteren Verhandlungen berücksichtigt werden, so der Tenor.

„Kärnten steht für den gemeinsamen Weg mit Bund und Ländern. Aber Konsens darf nicht heißen, dass wir unsere klaren Vorgaben in der Asylpolitik aufweichen! Nur mit klar definierten Zuständigkeiten und fairer Kostenteilung kann eine zufriedenstellende und auch zukünftig tragfähige Lösung für alle geschaffen werden“,

so Fellner.
Tragfähige Lösungen können nur im partnerschaftlichen Dialog entstehen, getragen von dem Ziel, ein transparentes, funktionierendes und finanzierbares System der Grundversorgung sicherzustellen.
Quelle: LPD Kärnten

Politische Laufbahn

07.10.2019

Landesrat Ing. Daniel Fellner

  • Absolvent der HTL für Betriebstechnik in Wolfsberg
  • begann berufliche Laufbahn beim Roten Kreuz, war zuletzt Leiter der Landesleitstelle
  • seit 2009 Sektionsobmann St. Andrä
  • seit 2010 Fraktionsobmann St. Andrä
  • 2011-2018 SPÖ-Landesgeschäftsführer
  • seit 12. April 2018 Landesrat in der Kärntner Landesregierung
  • seit Oktober 2018 SPÖ-Vorsitzender Bezirk Wolfsberg

Privat

07.10.2019

Lebt nach dem Motto:

„Es ist besser eine Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu jammern“.

  • Geboren am 19.01.1977
  • Wohnt in St. Andrä
  • Familie: verheiratet mit Sandra
  • Drei Söhne: Matteo, Noah und Julian
  • Haustier: Labrador Eddie
  • Lieblingsort: Koralm
  • Hobbies: laufen, imkern, ab und zu auf einen Klettersteig gehen
  • Motto: Es ist besser eine Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu jammern.

Lebenslauf